
Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Gemeinden (obec), welche elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind, und in Regionen (kraj), welche höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. und eine ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgliederung_Tschechiens
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